Der Lizenznehmer darf die von der Firma Process-Informatik Entwicklungsgesellschaft mbH erworbenen Software (siehe Vorderseite) nur intern und fr eigene Zwecke nutzen.  
Das Erstellen einer quivalenten Software und deren Veruerung ist untersagt. 
Es ist nicht erlaubt die Software in beliebiger Form oder Dokumentation als Ganzes oder auch nur in Teilen an Dritte weiterzugeben. Eine dauerhafte Veruerung (Verkauf oder Schenkung) der Software ist zulssig, aber nur, sofern vollstndig mit allen ursprnglich auf den gelieferten Disketten enthaltenen Programmen und Dateien, allen zwischenzeitlich erhaltenen Updates, allen mit der ursprnglichen Lieferung oder etwaigen Updates erhaltenen Datentrgern sowie smtlichen selbstgefertigten Vervielfltigungsstcken und smtlichen in der ursprnglichen Lieferung oder Update-Lieferungen enthaltenen schriftlichen Materialien, insbesondere dem Bedienungshandbuch veruert wird. Die weitere Nutzung der Software bzw. der daraus entstanden Softwareprodukte (z.B. bei Softwaretools) ist unserem Lizenznehmer und dessen Anwender von seinen Applikationsprogrammen nach der Veruerung untersagt. Jede sonstige Veruerung, insbesondere die Vermietung der Software, ist untersagt.
Wir haben auf technische Mittel, wie Dongels bei unserer Software verzichtet, da wir der Ansicht sind, da die Handhabung der Software hierdurch nur fr den Lizenznehmer umstndlicher wird. Die Software ist serialisiert und erlaubt somit einen rechtlichen Nachweis von welchem Lizenznehmer aus eine mgliche unerlaubte Kopie entstanden ist. Fr entstandene Schden haftet der Lizenznehmer gegenber dem Lizenzgeber.
nderungen oder Ergnzungen zu diesem Vertrag bedrfen der Schriftform. Mndliche Vereinbarungen sind nicht gltig.

Wichtige Hinweise:
Durch ffnen der Versiegelung erkennt der Lizenznehmer diesen Lizenzvertrag an.
Unseren technischen Hotlineservice kann der Lizenznehmer nach Eingang dieses unterzeichneten Lizenzvertrags kostenlos nutzen.

Haftung und Mngelbeseitigung:
Die Software ist von uns sorgfltig erstellt und getestet worden. Wir machen aber darauf aufmerksam, da es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Computersoftware so zu erstellen, da sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Deshalb kann keinerlei Haftung oder Gewhrleistung fr Fehler und Schden, die Infolge oder bei der Gelegenheit der Benutzung der Software entstehen, bernommen werden. Mngelbeseitigungen werden im Rahmen unserer Geschftsbedingungen (siehe Rckseite der Rechnung) kostenfrei durchgefhrt.

Nutzungsrechte:
Die Einzellizenz und die Folgelizenzen drfen jeweils zurselben Zeit nur einmal genutzt werden, entsprechend der Nutzungsmglichkeit eines gedruckten Buches.
Die Firmenlizenz kann der Lizenznehmer ohne jede Anzahlbegrenzung einsetzen. Sie darf nur nicht auenstehenden Dritten des Lizenznehmers weitergegeben werden. Bei Firmen mit mehreren Werken bzw. Niederlassungen ist der Lizenznehmer das jeweilige Werk bzw. einzelne Niederlassung.
Bei der Sourcecodelizenz gelten die Nutzungsrechte entsprechend der Firmenlizenz.
Die Schullizenz kann entsprechend der Firmenlizenz genutzt werden, jedoch darf diese Lizenz nur zu nichtkommerziellen Ausbildungszwecken genutzt werden. Darunter verstehen wir zur persnlichen Weiterbildung und zur unentgeltlichen, nicht gewerblichen Nutzung. Ein Einsatz im Zusammenhang mit einem Industrieauftrag entspricht hierbei einer gewerblichen Nutzung und erfordert somit eine normale Lizenz.  Bei einer Zuwiderhandlung behalten wir uns vor gegenber der Ausbildungssttte bzw. dem  Unterzeichner unseren Schaden geltend zu machen. Wir empfehlen, da der Lizenznehmer sich durch entsprechende Unterzeichnung der einzelnen nutzenden Auszubildenden diesen Lizenzvertrag gegenber dem Lizenznehmer besttigt. Somit haftet bei einer persnlichen Zuwiderhandlung des Auszubildenden  dieser selbst.
